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Das Schweizer Vorsorgesystem

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen, die jeweils einen anderen Zweck bei der Sicherung Ihrer finanziellen Zukunft erfüllen.

Erste Säule

Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO)

Existenzsicherung

Zweite Säule

Berufliche Vorsorge (BVG)

Sicherung des gewohnten Lebensstandards

Dritte Säule

Private Vorsorge

Individuelle Ergänzung

Erste Säule — AHV

Der Anspruch auf eine Rente entsteht am ersten Tag des Monats nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 für Männer, 64 für Frauen). Im Rahmen der AHV können Sie Ihre Pensionierung um ein oder zwei Jahre vorziehen. Natürlich führt eine Frühpensionierung zu einer gekürzten Rente.

Der Bezug der AHV-Rente kann um mindestens ein und höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden, wobei die Rente durch monatliche Zinsen erhöht wird. Es gibt verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Ihr Einkommen.

Für Ehepaare

Das Durchschnittseinkommen wird wie folgt berechnet: Das von beiden Partnern in einem Kalenderjahr erzielte Einkommen wird aufgeteilt und je die Hälfte jedem Partner zugerechnet. Diese Einkommensteilung wird durchgeführt, wenn beide Partner die AHV-Rente beziehen, wenn ein Witwer/eine Witwe Anspruch auf eine Rente hat oder im Falle einer Scheidung.

Die Summe der Einzelrenten eines Ehepaares darf 150% des Höchstbetrags der Rente nicht übersteigen. Wird diese Obergrenze überschritten, werden beide Einzelrenten gekürzt.

Wie die AHV-Rente bestimmt wird

Die Höhe der AHV-Rente hängt von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der Beitragsjahre, der Höhe des Einkommens und allfälligen Erziehungs- und/oder Betreuungsgutschriften.

Alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig oder selbständig sind oder hier wohnen, müssen AHV/IV/EO-Beiträge zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind beitragspflichtig. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen.

Sie erhalten eine Vollrente (Rentenskala 44), wenn Sie die erforderlichen Beiträge vom 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Ende des Kalenderjahres nach Erreichen des Rentenalters geleistet haben.

Der Höchstbetrag der Rente darf von Gesetzes wegen nicht mehr als das Doppelte des Mindestbetrags betragen.

Zweite Säule — BVG

Das BVG-Obligatorium gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits der 1. Säule unterstellt sind und mindestens CHF 22'050 pro Jahr verdienen. Die obligatorische Versicherung beginnt mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit, frühestens nach Vollendung des 17. Altersjahres. Zunächst, bis zum 24. Altersjahr, decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 25. Altersjahr werden zusätzlich Sparbeiträge für die Altersvorsorge geleistet.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind beitragspflichtig. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen.

Wie die Rente berechnet wird

Die Rentenleistungen der 2. Säule basieren auf individuellen Ersparnissen. Diese beginnen mit 25 und enden bei Erreichen des Rentenalters. Die Finanzierung der Rente wird durch das über die Jahre auf dem persönlichen Konto angesparte Altersguthaben gedeckt. Das vorhandene Kapital wird mit einem Umwandlungssatz in eine jährliche Rente umgerechnet.

Je nach Pensionskasse und Reglement kann ein Teil oder die gesamte Rentenleistung als Kapitalleistung statt als Rente bezogen werden.

📋 Beispiel

Im Laufe Ihres Erwerbslebens haben Sie insgesamt CHF 400'000 angespart. Der Umwandlungssatz beträgt 6,8%. Ihre lebenslange Rente aus dieser Pensionskasse beträgt CHF 400'000 × 6,8% = CHF 27'200 pro Jahr, oder CHF 2'267 pro Monat.

Dritte Säule

Private Beiträge wurden 1972 als dritte Säule in die Bundesstruktur aufgenommen. Sie wurde eingeführt, um Vorsorgelücken zu schliessen und Vermögen aufzubauen. Sie ist in zwei Säulen unterteilt: 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge).

Die Säule 3a zeichnet sich derzeit durch ihren steuerlich privilegierten Status aus, der besagt, dass Beiträge in anerkannten Formen steuerlich absetzbar sind. Sie haben keinen ständigen und freien Zugriff auf das Guthaben der Säule 3a. Für die Säule 3b gibt es weniger Einschränkungen, dafür aber keine direkten Steuervorteile.

Warum ist die private Vorsorge so wichtig?

Die erste Säule (AHV) und die zweite Säule (Pensionskasse) decken «nur» rund 60% des letzten Einkommens ab. Je nach Einkommen kann es sogar weniger sein. Die dritte Säule, die vom Staat und den Kantonen gefördert wird, soll das Einkommen nach der Pensionierung ergänzen.

💡 Beitragsgrenzen 2024

Arbeitnehmer mit einer BVG-Pensionskasse können maximal CHF 7'056 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20% des Nettoeinkommens einzahlen, maximal CHF 35'280. Altersleistungen können frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen werden.

Bereit zu sehen, wie die drei Säulen für Sie arbeiten?

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